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Jährlich landen über 2,5 Millionen neue Einträge im Fahreignungsregister – umgangssprachlich „Punkte in Flensburg“. Doch was viele nicht wissen: Nicht jeder Verstoß führt automatisch zu Konsequenzen, und Punkte verschwinden nicht alle gemeinsam, sondern jeder Eintrag hat seine eigene Frist. Wer versteht, wie das System funktioniert, kann rechtzeitig gegensteuern – und im besten Fall den Führerschein behalten. Wir erklären das Punktesystem, die Stufen bis zum Fahrerlaubnisentzug und den Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug.
Was genau ist das Fahreignungsregister?
Das Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt und speichert sicherheitsrelevante Verkehrsverstöße. Rechtsgrundlage ist § 4 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Seit der Punktereform 2014 gilt ein vereinfachtes System mit maximal 8 Punkten statt früher 18. Nicht jede Ordnungswidrigkeit wird eingetragen – nur solche mit tatsächlicher Sicherheitsrelevanz. Je nach Schwere des Verstoßes werden folgende Punktzahlen vergeben:
- 1 Punkt: einfache Ordnungswidrigkeiten, z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen ab einer bestimmten Schwelle oder ein einfacher Rotlichtverstoß
- 2 Punkte: Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot oder leichtere Straftaten, z. B. ein qualifizierter Rotlichtverstoß
- 3 Punkte: schwere Straftaten, die in der Regel mit einem Entzug der Fahrerlaubnis einhergehen, z. B. Trunkenheit im Verkehr mit erheblichen Ausfallerscheinungen
Die Stufen des Fahreignungs-Bewertungssystems
Ab einem bestimmten Punktestand greift die Behörde ein – gestaffelt in vier Stufen:
| Punktestand | Stufe | Maßnahme |
|---|---|---|
| 1–3 Punkte | Stufe 0 | Erfassung im Register, noch keine behördliche Maßnahme |
| 4–5 Punkte | Stufe 1 | Schriftliche Ermahnung, freiwilliger Punkteabbau möglich |
| 6–7 Punkte | Stufe 2 | Kostenpflichtige Verwarnung, kein Punkteabbau mehr möglich |
| ab 8 Punkte | Stufe 3 | Entzug der Fahrerlaubnis |
Wichtig zu wissen: Wird die schriftliche Ermahnung der Stufe 1 von der Behörde nicht rechtzeitig zugestellt, bevor der Betroffene bereits 6 Punkte erreicht, wird der Punktestand nachträglich auf 5 Punkte reduziert. Ein vergleichbarer Mechanismus gilt beim Übergang von Stufe 2 zu Stufe 3.
Punkteabbau durch ein Fahreignungsseminar
Wer höchstens 5 Punkte hat, kann freiwillig an einem Fahreignungsseminar (FES) teilnehmen und dadurch 1 Punkt abbauen. Dabei gelten folgende Regeln:
- Die Teilnahme ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.
- Innerhalb von zwei Wochen nach Seminarende muss die von Fahrlehrer und Verkehrspsychologe unterschriebene Teilnahmebescheinigung bei der Behörde eingereicht werden.
- Ab 6 Punkten ist ein Punkteabbau durch das Seminar nicht mehr möglich – lediglich eine freiwillige, kostenpflichtige verkehrspsychologische Beratung wird empfohlen.
Die Kosten für ein Fahreignungsseminar liegen je nach Anbieter zwischen 200 und 400 Euro.
Wie lange bleiben Punkte gespeichert?
Im aktuellen System tilgt jeder Eintrag unabhängig von den anderen – ein neuer Verstoß verlängert die Frist eines bereits gespeicherten Punktes also nicht mehr:
| Punktzahl des Verstoßes | Tilgungsfrist |
|---|---|
| 1 Punkt (einfache Ordnungswidrigkeit) | 2,5 Jahre |
| 2 Punkte (Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot) | 5 Jahre |
| 3 Punkte (Straftat) | 10 Jahre |
Die Tilgungsfrist beginnt mit Rechtskraft des jeweiligen Bußgeld- oder Strafbescheids. Zusätzlich existiert eine sogenannte Überliegefrist, die sicherstellt, dass ein Verstoß auch dann noch berücksichtigt wird, wenn er erst kurz vor Ablauf der Tilgungsfrist eines anderen Eintrags im Register erfasst wird.
Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis: Wo liegt der Unterschied?
Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt, bedeuten aber rechtlich etwas völlig anderes:
- Fahrverbot: Eine zeitlich befristete Maßnahme (in der Regel 1 bis 3 Monate), die als Nebenstrafe zu einem Bußgeld verhängt wird. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen, der Führerschein muss aber für die Dauer des Verbots bei der Behörde hinterlegt werden.
- Entzug der Fahrerlaubnis: Tritt automatisch bei Erreichen von 8 Punkten ein oder wird von einem Gericht bei besonders schweren Verstößen angeordnet. Die Fahrerlaubnis erlischt vollständig und muss neu beantragt werden.
Nach einem Entzug wird zunächst eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten verhängt. Anschließend ordnet die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an – erst nach einem positiven Gutachten wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Besondere Vorsicht in der Probezeit
Für Fahranfänger gelten während der zweijährigen Probezeit strengere Regeln. Verstöße werden in zwei Kategorien unterteilt:
- A-Verstöße: schwerwiegende Verstöße (z. B. Rotlichtverstoß, Handy am Steuer, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung), die direkt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars führen
- B-Verstöße: weniger schwerwiegende Verstöße, die erst bei einem zweiten Vorfall Konsequenzen nach sich ziehen
Bei wiederholten A-Verstößen oder Nichtteilnahme am angeordneten Aufbauseminar droht der Fahrerlaubnisentzug – unabhängig vom regulären Punktesystem.
Den eigenen Punktestand kostenlos abfragen
Jeder Bürger kann seinen aktuellen Punktestand kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt erfragen – auf drei Wegen: online mit der eID-Funktion des Personalausweises (Ergebnis sofort als PDF), schriftlich per Post (Bearbeitungszeit ca. eine Woche) oder persönlich vor Ort in Flensburg. Von kommerziellen Anbietern, die für eine angebliche „Schnellabfrage“ Geld verlangen, sollte man sich nicht täuschen lassen – die amtliche Auskunft ist auf allen drei Wegen gebührenfrei.
Bußgeldbescheid mit Punkten erhalten? Ein Einspruch kann sich lohnen.
Gerade wenn ein Bußgeldbescheid Punkte oder gar ein Fahrverbot vorsieht, lohnt sich ein genauer Blick auf die Sach- und Rechtslage. Häufige Ansatzpunkte für einen Einspruch sind Messfehler, eine fehlerhafte Zuordnung des Fahrzeugführers oder formelle Mängel im Bescheid. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen. Wer kurz vor einer der Punkte-Schwellen steht, sollte die Erfolgsaussichten besonders sorgfältig prüfen lassen, da ein einzelner Punkt über die nächste Eskalationsstufe entscheiden kann.
Fazit
Das Fahreignungs-Bewertungssystem folgt klaren, nachvollziehbaren Regeln – doch gerade weil jeder Punkt einzeln tilgt und die Stufen automatisch greifen, lohnt sich ein wacher Blick auf den eigenen Punktestand. Wer frühzeitig reagiert, kann durch ein Fahreignungsseminar gegensteuern oder im Zweifel gegen einen fehlerhaften Bescheid vorgehen, bevor die nächste Stufe erreicht ist.


















































