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Ein Feierabendbier, ein Glas Wein zum Essen oder ein Joint am Wochenende – und dann noch ans Steuer? Beim Thema Alkohol und Drogen im Straßenverkehr hört der Spaß schnell auf. Wer sich berauscht hinters Lenkrad setzt, riskiert nicht nur ein saftiges Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und im schlimmsten Fall den Verlust des Führerscheins. Wir geben einen Überblick, was aktuell gilt.
Alkohol: Die 0,5-Promille-Grenze und ihre Tücken
Für die meisten Autofahrer gilt in Deutschland die 0,5-Promille-Grenze. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Beim ersten Verstoß werden 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig. Bei Wiederholung steigen die Sätze deutlich – bis zu 1.500 Euro und drei Monate Fahrverbot.
Wichtig zu wissen: Schon ab 0,3 Promille kann es ernst werden. Zeigt der Fahrer Ausfallerscheinungen oder verursacht einen Unfall, liegt bereits eine Straftat vor. Ab 1,1 Promille gilt man ohnehin als absolut fahruntüchtig – das ist immer eine Straftat mit Geld- oder Freiheitsstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis. Ab 1,6 Promille kommt zusätzlich eine MPU auf den Betroffenen zu.
Null Toleranz für Fahranfänger
Für Fahrer in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze. Schon ein geringer Wert kostet 250 Euro, einen Punkt, verlängert die Probezeit um zwei Jahre und bedeutet ein Aufbauseminar.
Cannabis und Drogen am Steuer
Seit der Teillegalisierung gilt für THC ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Wer diesen überschreitet, zahlt 500 Euro, bekommt zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Mischkonsum mit Alkohol wird mit mindestens 1.000 Euro geahndet. Für andere Drogen wie Kokain oder Amphetamine gilt: Schon der Nachweis reicht für eine Ordnungswidrigkeit. Für Fahranfänger bleibt es beim absoluten Cannabisverbot.
Bußgeldbescheid erhalten? Nicht vorschnell zahlen.
Viele Bescheide sind fehlerhaft – etwa bei der Messung oder im Verfahren. Es lohnt sich, den Bescheid prüfen zu lassen und im Zweifel Einspruch einzulegen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann bares Geld sparen und im besten Fall den Führerschein retten.
Fazit
Die Grenzwerte klingen nach klaren Linien, doch entscheidend ist selten die Zahl allein: Schon 0,3 Promille können zur Straftat werden, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall dazukommen, und für Fahranfänger gilt ohnehin die Null. Wer einen Bescheid im Briefkasten hat, sollte ihn deshalb nicht einfach bezahlen – Messung, Blutprobenentnahme und Verfahrensablauf bieten regelmäßig Angriffspunkte, und wenn der Führerschein auf dem Spiel steht, geht es um deutlich mehr als das Bußgeld.


















































