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Ein Kinderwagen, der auf die Fahrbahn ausweichen muss, weil der Gehweg in der Georgstraße von Stoßstange zu Stoßstange zugeparkt ist – für viele Hannoveraner ist das Alltag, nicht Ausnahme. Was für Autofahrer wie ein harmloses Abstellen „nur für fünf Minuten“ wirkt, ist für Menschen im Rollstuhl oder mit Sehbehinderung mitunter ein echtes Hindernis. Und seit der StVO-Novelle ist genau dieses Verhalten teurer geworden als viele denken.
Warum der Gehweg tabu ist
Grundsätzlich gilt: Fahrzeuge gehören auf die Fahrbahn, nicht auf den Gehweg. § 12 StVO schreibt vor, dass zum Parken der rechte Seitenstreifen zu nutzen ist – der Gehweg zählt ausdrücklich nicht dazu. Erlaubt ist Gehwegparken nur dort, wo es die Kommune ausdrücklich per Verkehrszeichen 315 zulässt, meist begrenzt auf Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Ohne dieses Zeichen ist jedes Rad auf dem Bürgersteig ein Verstoß, egal wie kurz das Fahrzeug dort steht.
Was das Falschparken auf dem Gehweg kostet
Mit dem bundesweit überarbeiteten Bußgeldkatalog wurden die Sätze für Gehwegparken deutlich angehoben. Die folgende Tabelle zeigt die gestaffelten Beträge:
| Fallkonstellation | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg | 55 Euro | – |
| Mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 70 Euro | 1 |
| Mit Gefährdung | 80 Euro | 1 |
| Mit Sachbeschädigung | 100 Euro | 1 |
| Parkdauer über eine Stunde | 70 Euro | 1 |
Damit liegt der Grundtatbestand heute deutlich über dem, was vor der Reform verlangt wurde – ein bewusstes Signal des Gesetzgebers, dass Gehwege keine Ausweichfläche für den ruhenden Verkehr sind.
Ab wann wird tatsächlich abgeschleppt?
Reines Gehwegparken allein rechtfertigt noch keinen Abschleppwagen. Entscheidend ist, ob eine echte Behinderung vorliegt. Dazu zählen insbesondere folgende Situationen:
- Der gesamte Gehweg ist blockiert, sodass kein Durchkommen mehr möglich ist.
- Das Fahrzeug ragt zusätzlich in die Fahrbahn hinein und gefährdet den fließenden Verkehr.
- Eine Querungsstelle, etwa ein abgesenkter Bordstein für Rollstuhlfahrer, wird versperrt.
- Der Zugang zu einem Rettungsweg oder Hauseingang ist nicht mehr gewährleistet.
- Die verbleibende Restbreite reicht nicht mehr aus, damit Menschen mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Sehbehinderung sicher passieren können.
In der Praxis orientieren sich viele Ordnungsämter an einer Richtgröße von rund 1,20 Meter freier Restbreite – eine feste bundesweite Vorgabe existiert jedoch nicht, die genaue Auslegung liegt im Ermessen der jeweiligen Kommune und ihrer Ortspolizeibehörde.
Wer besonders betroffen ist
Gehwegparken trifft nicht alle Fußgänger gleich hart. Besonders eingeschränkt sind:
- Menschen im Rollstuhl, die auf durchgehend nutzbare Breiten und abgesenkte Bordsteine angewiesen sind.
- Eltern mit Kinderwagen, die bei zugeparkten Gehwegen oft auf die Straße ausweichen müssen.
- Sehbehinderte und blinde Passanten, für die ein plötzlich hervorstehendes Fahrzeug ein reales Verletzungsrisiko darstellt.
Was Anwohner und Passanten tun können
Wer sich durch einen zugeparkten Gehweg behindert fühlt, ist nicht machtlos. Viele Ordnungsämter nehmen Meldungen mit Foto und genauer Ortsangabe entgegen, auch online. Wichtig dabei: Die Uhrzeit auf dem Bild sollte erkennbar sein, und im Idealfall zeigt das Foto sowohl das Kennzeichen als auch die konkrete Behinderung – etwa die verbleibende Restbreite neben dem Fahrzeug. Wiederholte Meldungen an derselben Stelle führen in vielen Städten dazu, dass Ordnungsämter dort gezielter kontrollieren, weil sich Problemzonen so leichter erkennen lassen.
Fazit
Was früher als Kavaliersdelikt galt, ist heute ein Bußgeldtatbestand mit spürbaren Konsequenzen: von 55 Euro für den einfachen Verstoß bis zu 100 Euro plus Punkt bei Sachschaden, dazu die reale Gefahr des Abschleppens, sobald Rollstuhlfahrer, Kinderwagen oder andere Passanten behindert werden. Wer in Hannover kurz „nur eben“ auf dem Gehweg hält, sollte sich bewusst machen, dass genau diese Minuten für andere Menschen den Unterschied zwischen sicherem Gehweg und gefährlichem Hindernislauf ausmachen – und für den Fahrer schnell teuer werden können.


















































