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Mal eben in zweiter Reihe halten, im Halteverbot parken oder auf dem Gehweg abstellen – für viele wirkt Falschparken wie ein Kavaliersdelikt. Tatsächlich kann es aber teuer werden, vor allem wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Wir zeigen, welche Bußgelder 2026 drohen, wann sogar Punkte in Flensburg fällig werden und wann das Ordnungsamt abschleppen lässt.
Was genau unterscheidet Halten von Parken?
Die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 12 StVO) unterscheidet klar zwischen beiden Begriffen:
- Halten: Ein gewolltes Anhalten von bis zu drei Minuten, ohne das Fahrzeug zu verlassen – etwa um jemanden aussteigen zu lassen.
- Parken: Das Fahrzeug steht länger als drei Minuten oder wird verlassen.
- Warten (z. B. an einer roten Ampel) zählt dagegen nicht als Halten im rechtlichen Sinne.
Im absoluten Halteverbot (Zeichen 283) ist beides untersagt, im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) ist zügiges Be- und Entladen bzw. Ein-/Aussteigen weiterhin erlaubt.
Diese Bußgelder drohen beim Falschparken
Die Höhe richtet sich danach, wo und wie lange falsch geparkt wurde und ob andere behindert oder gefährdet wurden:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Nicht platzsparend geparkt | 10 € | – | – |
| Im eingeschränkten Halteverbot | 25 € | – | – |
| Auf dem Gehweg geparkt | 55 € | – | – |
| Auf Autobahn/Kraftfahrtstraße geparkt | 70 € | 1 Punkt | – |
| Vor Feuerwehrzufahrt mit Behinderung | 100 € | 1 Punkt | – |
| Rettungsgasse blockiert | 200–320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
Die meisten Parkverstöße bis 55 Euro gelten als Verwarnungsgeld, erst ab 60 Euro spricht man offiziell von einem Bußgeld – dann kommt zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von mindestens 28,50 Euro hinzu.
Wann drohen Punkte in Flensburg?
Klassisches Falschparken bleibt in der Regel punktefrei. Ein Punkt droht erst, wenn:
- eine Feuerwehrzufahrt oder Rettungsgasse blockiert wird
- an besonders gefährlichen Stellen geparkt wird (enge Kurven, unübersichtliche Stellen)
- auf dem Radweg mit Behinderung anderer geparkt wird
- auf der Autobahn oder Kraftfahrtstraße geparkt wird
Wann darf abgeschleppt werden?
Ordnungsämter dürfen abschleppen lassen, wenn das Fahrzeug eine Feuerwehrzufahrt blockiert, den Verkehr erheblich behindert, auf einem Behindertenparkplatz ohne Berechtigung steht oder in einer mobilen Halteverbotszone parkt. Die Abschleppkosten von meist 150 bis 300 Euro trägt zusätzlich zum Bußgeld der Halter.
Bußgeldbescheid erhalten? Ein Einspruch kann sich lohnen.
Beim Verwarnungsgeld bis 55 Euro ist kein klassischer Einspruch vorgesehen, sondern nur eine Stellungnahme. Beim Bußgeldbescheid – etwa mit Punkten oder hohem Bußgeld – hat man dagegen zwei Wochen Zeit für einen schriftlichen Einspruch bei der zuständigen Behörde. Gründe können unter anderem ein falsches Kennzeichen, unklare Beschilderung oder der Nachweis sein, dass das Fahrzeug nur gehalten und nicht geparkt hat. Wichtig: Bußgelder fürs Falschparken verjähren nach drei Monaten.
Fazit
Auch wenn viele Parkverstöße auf den ersten Blick harmlos wirken, können sie mit Abschleppkosten schnell mehrere Hundert Euro kosten. Wer regelmäßig behindert oder gefährdet, riskiert zudem Punkte in Flensburg. Bei einem Bußgeldbescheid lohnt sich im Zweifel eine genaue Prüfung, bevor man zahlt.


















































