Zusammenfassung anhören
Geschätzte Lesezeit: ca. 3 Minuten
Wer zu dicht auffährt, riskiert nicht nur einen gefährlichen Auffahrunfall, sondern auch ein empfindliches Bußgeld. Abstandsverstöße zählen zu den häufigsten Ursachen für schwere Unfälle auf Autobahnen und Landstraßen. Wir zeigen, wie der Mindestabstand berechnet wird und welche Strafen 2026 bei Unterschreitung drohen.
Was genau ist der vorgeschriebene Abstand?
Die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 4 StVO) schreibt keinen festen Meterwert vor, sondern verlangt einen Sicherheitsabstand, der es erlaubt, auch bei plötzlichem Bremsen des Vordermanns rechtzeitig anzuhalten. Als Faustregel gilt:
- Halber Tacho: Der Abstand in Metern sollte mindestens der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit entsprechen (bei 100 km/h also ca. 50 Meter).
- Bei schlechter Witterung: Regen, Schnee oder Nebel erfordern einen deutlich größeren Abstand.
- Seitlicher Abstand: Beim Überholen sind mindestens 1,5 Meter zu Fahrrädern und Motorrädern sowie mindestens 1 Meter zu anderen Pkw einzuhalten.
Diese Bußgelder drohen bei zu geringem Abstand
Maßgeblich für die Höhe der Strafe ist, wie stark der Abstand den halben Tachowert unterschreitet – gestaffelt in Zehnteln:
| Abstand unterschreitet | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachos | 75 € | 1 Punkt | – |
| weniger als 4/10 | 100 € | 1 Punkt | – |
| weniger als 3/10 | 160 € | 1 Punkt | 1 Monat |
| weniger als 2/10 | 240 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| weniger als 1/10 | 320 € | 2 Punkte | 2 Monate |
Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h fallen die Sanktionen noch höher aus – hier können bis zu 400 Euro Bußgeld, 2 Punkte und bis zu 3 Monate Fahrverbot verhängt werden.
Wie wird der Abstand gemessen?
Abstandsverstöße werden meist auf Autobahnen mit Kamerasystemen wie dem Verkehrskontrollsystem VKS 4.5 erfasst. Dabei wird über eine definierte Messstrecke sowohl die Geschwindigkeit als auch der Abstand zum Vordermann dokumentiert. Wichtig: Nur eine nicht nur vorübergehende Unterschreitung des Mindestabstands gilt als Verstoß – ein kurzzeitiges Auffahren etwa beim Spurwechsel eines anderen Fahrzeugs reicht in der Regel nicht aus.
Besondere Vorsicht in der Probezeit
Ein Abstandsverstoß bei mehr als 80 km/h gilt für Fahranfänger als sogenannter A-Verstoß. Neben Bußgeld und Punkten drohen zusätzlich:
- Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre
- Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars
- bei Nichtteilnahme: drohender Entzug der Fahrerlaubnis
Bußgeldbescheid erhalten? Ein Einspruch kann sich lohnen.
Abstandsmessungen sind technisch komplex und fehleranfällig. Studien gehen davon aus, dass ein erheblicher Teil der Bußgeldbescheide bei Abstandsverstößen formelle oder inhaltliche Fehler aufweist – etwa bei der Kalibrierung der Messanlage oder der Auswertung der Videoaufnahmen. Gerade wenn ein Fahrverbot droht, lohnt sich ein genauer Blick auf den Bescheid. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen.
Fazit
Der Sicherheitsabstand ist keine Formalität, sondern schützt im Ernstfall Leben. Wer regelmäßig zu dicht auffährt, riskiert nicht nur hohe Bußgelder und Punkte, sondern bei Unfällen auch erhebliche Haftungsfolgen. Bei einem Bußgeldbescheid lohnt sich im Zweifel eine fachkundige Prüfung, bevor man zahlt.


















































