Zusammenfassung anhören
Geschätzte Lesezeit: ca. 3 Minuten
Wer nach einer Trunkenheitsfahrt erwischt wird, greift vor Gericht manchmal zu einem bekannten Argument: Man habe erst NACH der Fahrt getrunken, der gemessene Alkoholwert stamme also gar nicht vom Fahrtzeitpunkt. Der sogenannte Nachtrunk-Einwand klingt einfach – ist vor Gericht aber eine der am schärfsten geprüften Verteidigungsstrategien im Verkehrsstrafrecht.
Was ist ein Nachtrunk-Einwand?
Wird eine Blutprobe erst geraume Zeit nach der eigentlichen Fahrt entnommen, muss der gemessene Wert rückgerechnet werden, um die Blutalkoholkonzentration (BAK) zum Zeitpunkt der Fahrt zu bestimmen. Behauptet der Beschuldigte, er habe zwischen Fahrtende und Kontrolle beziehungsweise Blutentnahme noch zusätzlich Alkohol getrunken, verschiebt das die Berechnungsgrundlage erheblich – im besten Fall so weit, dass der Grenzwert zum Fahrtzeitpunkt gar nicht überschritten gewesen wäre.
Warum Gerichte hier besonders genau hinschauen
Weil der Nachtrunk-Einwand naturgemäß erst nachträglich vorgebracht wird und sich kaum unabhängig überprüfen lässt, gilt er in der Rechtsprechung als klassische Schutzbehauptung – ein Verteidigungsargument, das Gerichte grundsätzlich mit Skepsis behandeln. Das bedeutet nicht, dass ein echter Nachtrunk nie anerkannt wird. Es bedeutet aber, dass bloße Behauptungen ohne nachvollziehbare Substanz regelmäßig scheitern.
Was für einen glaubhaften Nachtrunk-Einwand nötig ist
Damit ein Gericht den Einwand ernsthaft prüft, muss der Beschuldigte in der Regel konkrete und in sich stimmige Angaben machen zu:
- der genauen Menge des angeblich nachgetrunkenen Alkohols,
- der Art des Getränks (Bier, Wein, Spirituosen),
- dem genauen Zeitpunkt des Trinkens nach Fahrtende,
- möglichst mit unabhängigen Zeugen oder sonstigen Belegen (z. B. Quittungen).
Fehlen diese Angaben oder wirken sie nachträglich konstruiert, wird der Einwand regelmäßig als unglaubhaft zurückgewiesen – häufig mit Verweis darauf, dass ein tatsächlich Unschuldiger solche Details sofort bei der Kontrolle vorgebracht hätte, nicht erst Wochen später vor Gericht.
Die Rolle des toxikologischen Sachverständigen
In nahezu jedem Verfahren mit Nachtrunk-Einwand wird ein rechtsmedizinischer oder toxikologischer Sachverständiger hinzugezogen. Dieser prüft, ob die behauptete Trinkmenge mit dem gemessenen Wert und dem zeitlichen Verlauf überhaupt physiologisch vereinbar ist – etwa unter Berücksichtigung von Resorptions- und Abbauzeiten. Passt die Behauptung nicht zur Rückrechnung, fällt der Einwand in sich zusammen.
Konsequenzen bei einem gescheiterten Einwand
Wird der Nachtrunk-Einwand als unglaubhaft verworfen, bleibt es bei der ursprünglichen Rückrechnung – mit allen strafrechtlichen Folgen nach § 316 StGB oder § 315c StGB, je nach Fallgestaltung. In manchen Fällen kann ein erkennbar konstruierter Einwand vor Gericht sogar strafschärfend gewertet werden, weil er als Versuch der Verschleierung gewertet wird.
Fazit
Der Nachtrunk-Einwand ist kein Freifahrtschein, sondern eine Verteidigungsstrategie mit hohen Anforderungen an Substanz und Nachweisbarkeit. Wer ihn ohne stichhaltige Belege vorbringt, riskiert nicht nur ein Scheitern vor Gericht, sondern verschlechtert im Zweifel sogar die eigene Position.


















































