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Zu schnell gefahren und geblitzt worden? Damit ist man in Deutschland nicht allein – die Geschwindigkeitsüberschreitung ist die mit Abstand häufigste Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Doch was viele als Kavaliersdelikt abtun, kann schnell teuer werden: Je nach Tempo drohen Bußgelder von 20 bis 800 Euro, Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot. Wir erklären, was aktuell gilt.
Innerorts wird es teurer als außerorts
Der Bußgeldkatalog unterscheidet danach, wo geblitzt wurde. Innerorts sind die Strafen höher, weil hier mehr Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind. Bis 20 km/h zu viel bleibt es innerorts bei einem Verwarngeld von 30 bis 60 Euro – ohne Punkte. Ab 21 km/h zu schnell wird es ernst: Es gibt einen Punkt in Flensburg dazu. Wer innerorts über 50 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt bis zu 800 Euro, kassiert zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.
Außerorts fallen die Sätze etwas milder aus – bis maximal 700 Euro. Auch hier gibt es ab 21 km/h einen Punkt.
Ab wann droht ein Fahrverbot?
Das gefürchtete Fahrverbot greift innerorts ab 31 km/h zu viel, außerorts ab 41 km/h. Achtung Wiederholungstäter: Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zu viel geblitzt wird, riskiert auch dann ein Fahrverbot – selbst wenn die zweite Tat allein die Grenze nicht erreicht. Das nennt sich „beharrliche Pflichtverletzung“.
Strengere Regeln in der Probezeit
Für Fahranfänger gilt: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist ein A-Verstoß. Die Folge sind eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre plus ein kostenpflichtiges Aufbauseminar – zusätzlich zu Bußgeld und Punkten.
Toleranzabzug nicht vergessen
Ein wichtiges Detail: Vom gemessenen Tempo wird eine Toleranz abgezogen. Bis 100 km/h sind das 3 km/h, darüber 3 Prozent des Messwerts. Maßgeblich für die Strafe ist immer der Wert nach Abzug.
Bußgeldbescheid bekommen? Prüfen lassen lohnt sich.
Studien zeigen: Ein großer Teil der Bußgeldbescheide ist fehlerhaft – etwa durch Messfehler, falsche Fahrerzuordnung oder Formfehler. Gerade wenn ein Fahrverbot oder Punkte drohen, sollte man den Bescheid prüfen lassen. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich bei der Bußgeldstelle eingehen. Eine anwaltliche Einschätzung kann sich hier schnell auszahlen.
Fazit
Ein paar Kilometer zu viel bleiben meist ein Verwarngeld – ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt dazu, ab 31 km/h innerorts droht das Fahrverbot, und wer binnen zwölf Monaten zweimal deutlich zu schnell ist, verliert den Führerschein auch ohne einzelnen Extremwert. Maßgeblich ist dabei immer der Wert nach Toleranzabzug, denn er entscheidet über die Einstufung. Und weil Mess- und Zuordnungsfehler häufiger vorkommen als viele denken, lohnt sich die Prüfung des Bescheids, bevor man zahlt.


















































